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   OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11   

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https://dejure.org/2011,17530
OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11 (https://dejure.org/2011,17530)
OLG München, Entscheidung vom 18.10.2011 - 34 Wx 341/11 (https://dejure.org/2011,17530)
OLG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 34 Wx 341/11 (https://dejure.org/2011,17530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zu den grundbuchrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Auflassungserklärungen.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 925; GBO § 18; GBO § 20; GBO § 28
    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Auflassungserklärung im Grundbuchverfahren bei Veräußerung einer noch nicht vermessenen Teilfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflassungserklärung hinsichtlich einer noch zu vermessenden Teilfläche eines Grundstücks

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Auflassungserklärung - grundbuchrechtliche Anforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 28
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflassungserklärung hinsichtlich einer noch zu vermessenen Teilfläche eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11
    Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen entsprechend § 133 BGB ist folglich auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (vgl. Hügel § 20 Rn 50; Demharter § 19 Rn. 28; BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378); außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11
    Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen entsprechend § 133 BGB ist folglich auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (vgl. Hügel § 20 Rn 50; Demharter § 19 Rn. 28; BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378); außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85

    Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine

    Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11
    Folgt man dem, so liegt nämlich ein nicht behebbares Hindernis vor, so dass der Eintragungsantrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 12 und Rn. 32).
  • OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12

    Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der

    Denn folgt man dieser Ansicht, liegt kein behebbares Eintragungshindernis vor, so dass der Antrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176; vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und 32; st. Rspr. des Senats, z. B. Beschluss vom 18.10.2011, 34 Wx 341/11).
  • OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17

    Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels

    Nach § 28 GBO, der universal für alle Grundbucherklärungen und daher auch für den verfahrensrechtlichen Nachweis der Einigung gemäß § 20 GBO gilt (Senat vom 18.10.2011, Az. 34 Wx 341/11 = NJOZ 2012, 608 m. w. N.), ist dabei das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen.
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