Rechtsprechung
OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zu den grundbuchrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Auflassungserklärungen.
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 925; GBO § 18; GBO § 20; GBO § 28
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Auflassungserklärung im Grundbuchverfahren bei Veräußerung einer noch nicht vermessenen Teilfläche - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflassungserklärung hinsichtlich einer noch zu vermessenden Teilfläche eines Grundstücks
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Auflassungserklärung - grundbuchrechtliche Anforderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 28
Anforderungen an die Bestimmtheit der Auflassungserklärung hinsichtlich einer noch zu vermessenen Teilfläche eines Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83
Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht
Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11
Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen entsprechend § 133 BGB ist folglich auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (vgl. Hügel § 20 Rn 50;… Demharter § 19 Rn. 28; BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378); außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind. - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11
Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen entsprechend § 133 BGB ist folglich auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (vgl. Hügel § 20 Rn 50;… Demharter § 19 Rn. 28; BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378); außerhalb der Eintragungsbewilligung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind. - BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 2 Z 23/85
Erfordernis einer zweifelsfreien Kennzeichnung der betroffenen Flächen für eine …
Auszug aus OLG München, 18.10.2011 - 34 Wx 341/11
Folgt man dem, so liegt nämlich ein nicht behebbares Hindernis vor, so dass der Eintragungsantrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176;… vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 18 Rn. 12 und Rn. 32).
- OLG München, 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
Grundbuchsache: Unzulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung; Erforderlichkeit der …
Denn folgt man dieser Ansicht, liegt kein behebbares Eintragungshindernis vor, so dass der Antrag sofort zurückzuweisen wäre (BayObLG Rpfleger 1986, 176;… vgl. Demharter GBO 28. Aufl. § 18 Rn. 12 und 32; st. Rspr. des Senats, z. B. Beschluss vom 18.10.2011, 34 Wx 341/11). - OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17
Auslegung eines eine Auflassungs- und Bewilligungserklärung ersetzenden Titels
Nach § 28 GBO, der universal für alle Grundbucherklärungen und daher auch für den verfahrensrechtlichen Nachweis der Einigung gemäß § 20 GBO gilt (Senat vom 18.10.2011, Az. 34 Wx 341/11 = NJOZ 2012, 608 m. w. N.), ist dabei das Grundstück übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt zu bezeichnen.